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Was sie schon immer wissen wollten

Info – Ecke (ABC) oder was Sie schon immer wissen wollten

 

Adressenänderung

Für die Aktualität der Personaldaten ist es wichtig, dass Sie uns Änderungen Ihrer Adresse oder Telefonnummer möglichst schnell bekannt geben. Dies gilt auch für Personenstands- und Namensänderungen sowie für Änderungen bei der Wahrnehmung des Erziehungsrechts.

 

Arztbesuche

- sollen möglichst außerhalb der Unterrichtszeit liegen

 

Befreiung  Antrag auf Befreiung oder Beurlaubung

Die Beurlaubung eines Schülers vom Be­such des Unterrichts oder anderer teilnahmepflichtiger schuli­scher Ver­anstaltungen kann nur aus besonderen Gründen auf schrift­lichen Antrag der Eltern erfolgen. Der Antrag soll recht­zeitig gemäß den Vorgaben der Schule ein­ge­reicht wer­den, so dass dieser eine ange­mes­sene Bear­bei­tungsfrist zur Verfügung steht.

Reise- und Urlaubstermine der Eltern gelten nicht als wich­ti­ger Grund für eine Beur­laubung. Urlaubsreisen müssen in den Schulferien geplant werden.

Antrag beim Klassenlehrer:                  - bis zu insgesamt drei Tagen in­ner­halb eines Schul­jahres

Antrag beim Schulleiter:                       - bis zu insgesamt vier Wochen innerhalb eines Schul­jahres

Antrag beim Staatlichen Schulamt:      - zeitlich darüber hinausgehende Beurlaubungen

 

Beurlaubung    (Sport / Schwimmen)                           

Schüler können aus zwingenden Gründen ganz oder teilweise vom Sport- oder Schwimmunterricht beurlaubt wer­den.

Die Beurlaubung muss von den Eltern schrift­lich be­antragt und begründet werden. Ein ärztliches Attest ist beizufü­gen, sofern die Gesundheitsstörung nicht offensichtlich ist. Wenn die Beur­laubung einen Zeitraum von vier Wochen überschreitet, ist ein Formular verbindlich (in der Schule erhältlich).

Sofern für das Attest Kosten entstehen, sind diese von den Eltern zu tragen.

Für die beurlaubten Schüler besteht Anwesenheitspflicht im Unterricht.

 

Bürozeiten Stand August 2019

 

Montag              7.00 – 13.00 Uhr

Dienstag            7.00 – 13.00 Uhr

Mittwoch           7.00 – 13.00 Uhr

Donnerstag        7.00 – 13.00 Uhr

Freitag                7.00 – 13.00 Uhr

 

Änderungen von Adressen und Telefonnummern müssen umgehend der Schule bekannt gegeben werden.

 

Elternmitarbeit

Die Eltern arbeiten in den Gremien der Schule mit. Die Elternversammlung der Klasse wählt aller zwei Jahre  aus ihrer Mitte zwei Elternsprecher. Die Elternsprecher jeder Klasse bilden die Elternkonferenz.

 

Elternsprechtage

 Hier werden die Eltern über die Lernentwicklung ihres Kindes informiert. In jedem Schulhalbjahr findet ein Elternsprechtag statt.

 

Erreichbarkeit 

In dringenden Fällen (z.B. bei einer plötzlich auftretenden Krankheit oder bei einem Unfall) ist es notwendig, dass wir die Eltern des betroffenen Kindes durchgehend erreichen können. Daher ist es auch unumgänglich, dass wir stets eine aktuelle Telefon- oder Handynummer der Eltern oder sonstiger Angehöriger haben. Im Krankheitsfall muss Ihr Kind abgeholt werden. Es darf nicht alleine heimgehen.

 

Förderverein

An unserer Schule gibt es einen aktiven Förderverein. Dieser setzt sich für das Wohl der Schule ein. 

 

Frühstück

Die Kinder sollten ein gesundes Frühstück, wie z.B. Vollkornbrot, Obst usw., für die Frühstückspause mitbringen. Auf die Mitnahme von Bonbons, Schokolade oder Limo sollte verzichtet werden. 

 

Fundsachen

Liegengebliebene Kleidungsstücke, Schuhe und Turnbeutel werden in einer Fundkiste gesammelt. Fundsachen können bis zur vorletzten Schulwoche abgeholt werden. Nicht abgeholte Gegenstände werden am Endes des Schuljahres entsorgt.

Gefundene Wertsachen werden im Sekretariat verwahrt.

 

Getränke

Die Kinder unserer Schule können Milch bestellen. Es wird Wasser zum Trinken bereitgestellt.

 

Handy

Die Schüler schalten beim Betreten des Schulgrundstücks das Handy aus.

Im Notfall darf der Schüler das Handy in Gegenwart einer Lehrkraft zum abgesprochenen Zweck einschalten.

 

Hausaufgaben

Jeder Schüler führt ein Hausaufgabenheft (mit Wochenübersicht, A5). Das Hausaufgabenheft ist für mindestens 14 Tage vorzuschreiben.

Der Schüler sollte die Hausaufgaben möglichst alleine bearbeiten. Die Verantwortung für die Vollständigkeit und die ordentliche Erarbeitung obliegt den Kindern und den Eltern.

Zeitlicher Rahmen:         Klasse 1/ 2        30 min.

                                        Klasse 3/ 4        45 min.

                                        Klasse 5/ 6        60 min.

 

Läuse

Der Kopflausbefall wird sicher nie ausgerottet. Es ist hingegen mancher Vermutungen aber nicht ein Resultat von Unreinheit. Läusen ist die Sauberkeit der Haare völlig egal. Sie lieben auch saubere Köpfe. Es ist also keine Schande, sollte man einmal davon betroffen sein, aber es sollte der Schule umgehend gemeldet werden, damit ggf. Mitschüler zu Hause kontrolliert werden um eine Verbreitung zu vermeiden.

Im Falle eines Kopflausbefalles muss das Kind zu Hause bleiben und mit entsprechenden Mitteln, die der Kinderarzt verschreibt, behandelt werden. Erst nach einer erfolgreichen Behandlung darf das Kind die Schule wieder besuchen. Es ist aber unbedingt auf eine Nachbehandlung zu achten!!

 

Orientierungsarbeiten

Orientierungsarbeiten finden in der Jahrgangsstufe 2 im Fach Deutsch und in der Jahrgangsstufe 4 in den Fächern Deutsch und Mathematik statt. 

 

Schulweg

Unfälle, die sich auf dem Schulweg ereignen und einen Arztbesuch nach sich ziehen, melden Sie bitte unverzüglich in der Schule, damit eine Unfallanzeige erstellt werden kann.

Eltern, die ihre Kinder wegen Erkrankung oder aus Termingründen vom Unterricht abholen, kommen ins Sekretariat.

Die Eltern, die ihre Kinder zur Schule bringen oder nach Unterrichtsschluss abholen möchten, warten bitte vor dem Schulgebäude.

                                           

Unterrichtszeiten

Das Schulhaus ist für die Schüler ab 7.30 Uhr geöffnet.

Aus Sicherheitsgründen wird die Schultür 7.50 Uhr geschlossen.

1./ 2. Stunde        7.45 - 9.15 Uhr         

                            Frühstückspause / Hofpause

3. Stunde             9.45 - 10.30 Uhr

4. Stunde           10.35 - 11.20 Uhr

                           Mittagspause / Hofpause

5. Stunde            11.50 - 12.35 Uhr

6. Stunde            12.40 - 13.25 Uhr

7. Stunde            13.35 - 14.20 Uhr

                           

Vergleichsarbeiten  Vera

Im dritten Schuljahr werden im Frühjahr landesweit Vergleichsarbeiten in den Fächern Deutsch und Mathematik geschrieben.

 

Verkehrserziehung
Die Verkehrserziehung zieht sich im Rahmen des Sachunterrichts durch alle Schuljahre.

In Klasse 4 wird in Zusammenarbeit mit der Polizei die Radfahrausbildung in Theorie und Praxis durchgeführt, die mit der Fahrradprüfung abschließt.

 

Versicherung

Mit dem Schuleintritt besteht für Ihr Kind eine Unfallversicherung. In der Versicherung sind alle schulischen Veranstaltungen innerhalb und außerhalb des Schulgeländes sowie der Schul- und Heimweg eingeschlossen.   

 

Zeugnisse / Lernentwicklungsgespräche  (LEG)   

                                                   Halbjahr                                    Schuljahresende

Klasse 1                                      LEG                                       Zeugnis (schriftliche Form)

Klasse 2                                      LEG                                       Zeugnis (schriftliche Form)

Klasse 3                                      Zeugnis (Zensuren)                Zeugnis (Zensuren)

Klasse 4                                      Zeugnis (Zensuren)                Zeugnis (Zensuren) 

Klasse 5                                      Zeugnis (Zensuren)                Zeugnis (Zensuren) 

Klasse 6                                      Zeugnis (Zensuren)                Zeugnis (Zensuren) 

                                                    Grundschulgutachten