Was sie schon immer wissen wollten
Info – Ecke (ABC) oder was Sie schon immer wissen wollten
Arztbesuche
- sollen möglichst außerhalb der Unterrichtszeit liegen
Befreiung Antrag auf Befreiung oder Beurlaubung
Die Beurlaubung eines Schülers vom Besuch des Unterrichts oder anderer teilnahmepflichtiger schulischer Veranstaltungen kann nur aus besonderen Gründen auf schriftlichen Antrag der Eltern erfolgen. Der Antrag soll rechtzeitig gemäß den Vorgaben der Schule eingereicht werden, so dass dieser eine angemessene Bearbeitungsfrist zur Verfügung steht.
Reise- und Urlaubstermine der Eltern gelten nicht als wichtiger Grund für eine Beurlaubung. Urlaubsreisen müssen in den Schulferien geplant werden.
Antrag beim Klassenlehrer: - bis zu insgesamt drei Tagen innerhalb eines Schuljahres
Antrag beim Schulleiter: - bis zu insgesamt vier Wochen innerhalb eines Schuljahres
Antrag beim Staatlichen Schulamt: - zeitlich darüber hinausgehende Beurlaubungen
Beurlaubung (Sport / Schwimmen)
Schüler können aus zwingenden Gründen ganz oder teilweise vom Sport- oder Schwimmunterricht beurlaubt werden.
Die Beurlaubung muss von den Eltern schriftlich beantragt und begründet werden. Ein ärztliches Attest ist beizufügen, sofern die Gesundheitsstörung nicht offensichtlich ist. Wenn die Beurlaubung einen Zeitraum von vier Wochen überschreitet, ist ein Formular verbindlich (in der Schule erhältlich).
Sofern für das Attest Kosten entstehen, sind diese von den Eltern zu tragen.
Für die beurlaubten Schüler besteht Anwesenheitspflicht im Unterricht.
Bürozeiten Stand August 2019
Montag 7.00 – 13.00 Uhr
Dienstag 7.00 – 13.00 Uhr
Mittwoch 7.00 – 13.00 Uhr
Donnerstag 7.00 – 13.00 Uhr
Freitag 7.00 – 13.00 Uhr
Änderungen von Adressen und Telefonnummern müssen umgehend der Schule bekannt gegeben werden.
Hausaufgabenheft
- ist stets so einzurichten, dass mindestens eine Woche im Voraus der Stundenplan und das Wochendatum vorgetragen sind.